Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (RaVT)

Festnetz

Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (RaVT)

Das Telekommunikationsgesetz gewährt Personen einen Anspruch auf eine ausreichende Versorgung mit Sprachkommunikations- und Internetzugangsdiensten.

Mit dem Messverfahren RaVT prüfen Sie die tatsächliche Leistung Ihres leitungsgebundenen, mobilfunkgestützten (stationärer Router) oder satellitenfunkgestützten Internetzugangs. Werden die Mindestwerte nicht erreicht, können Sie das Messprotokoll der Bundesnetzagentur über das Kontaktformular zur Prüfung einer möglichen Unterversorgung vorlegen.

Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie im FAQ-Bereich.

Die Mindestanforderungen betragen derzeit 15 Megabit pro Sekunde im Download, 5 Megabit pro Sekunde im Upload sowie höchstens 150 Millisekunden Latenz. Eine einmalige Unterschreitung gilt zunächst nur als Hinweis. Die Bundesnetzagentur prüft im Einzelfall, ob tatsächlich eine Unterversorgung vorliegt.

Die Leistung Ihrer mobilfunkgestützten Telekommunikationsversorgung über Ihr mobiles Endgerät oder Smartphone können Sie mit dem Speedtest Mobilfunk überprüfen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur.

Die App für Ihr Endgerät

Der schnellste Weg zum Messverfahren RaVT